Ratgeber für Arbeitgeber

Fachkräfte­einwanderung, Anerkennung und Visum

Dieser Ratgeber erklärt Arbeitgebern in einfachen Worten, wie Fachkräfte und Auszubildende aus Ländern außerhalb der EU nach Deutschland kommen.

Stand: Oktober 2026 Lesezeit ca. 6 Minuten

Aktuelle Zahlen: Fachkräftemangel in Zahlen

1 · Rechtsgrundlage

Das Fachkräfte­einwanderungs­gesetz

Reisepass und Unterlagen für Visum und Anerkennung

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz regelt seit 2020, wie Menschen aus Nicht-EU-Ländern in Deutschland arbeiten oder eine Ausbildung machen können. Seit der Weiterentwicklung 2023 und 2024 gibt es mehrere Wege:

Mit anerkanntem Abschluss

Wer einen in Deutschland anerkannten Berufs- oder Hochschulabschluss und ein Arbeitsangebot hat, kann als Fachkraft einreisen.

Abschluss anerkanntArbeitsangebot

Anerkennungs­partnerschaft

Fachkraft und Arbeitgeber verpflichten sich, das Anerkennungsverfahren nach der Einreise durchzuführen. Die Fachkraft arbeitet währenddessen schon im Betrieb. Voraussetzung sind unter anderem ein im Herkunftsland staatlich anerkannter Abschluss mit mindestens zweijähriger Ausbildung (oder ein Hochschulabschluss) und Deutsch auf Niveau A2. Der Aufenthalt gilt zunächst für ein Jahr und kann auf höchstens drei Jahre verlängert werden. In reglementierten Berufen wie der Pflege arbeitet die Person bis zur Anerkennung im Helfer- und Anlernbereich. Ihr Betrieb muss für die Nachqualifizierung geeignet sein (§ 16d Abs. 3 AufenthG, Infos der Bundesagentur für Arbeit).

Deutsch A2Anerkennung nach Einreise

Berufserfahrung

In nicht reglementierten Berufen können mindestens zwei Jahre Berufserfahrung und ein im Herkunftsland staatlich anerkannter Abschluss reichen. Zusätzlich muss ein Mindestgehalt erreicht werden oder der Arbeitgeber tarifgebunden sein.

mind. 2 Jahre ErfahrungMindestgehalt oder Tarif

Ausbildung

Junge Menschen können für eine duale Ausbildung einreisen, meist mit Deutsch auf Niveau B1.

Deutsch meist B1duale Ausbildung

Daneben: die Chancenkarte. Sie erlaubt Fachkräften bis zu 12 Monate Arbeitssuche in Deutschland. Voraussetzung ist ein anerkannter Abschluss oder, über ein Punktesystem, ein im Herkunftsland staatlich anerkannter Abschluss mit mindestens zwei Jahren Ausbildung sowie Deutsch A1 oder Englisch B2. In dieser Zeit sind Nebenjobs bis 20 Wochenstunden und Probearbeit bis zu zwei Wochen je Arbeitgeber möglich. Für eine feste Vollzeitstelle wechselt die Person in einen Aufenthaltstitel zur Beschäftigung (Make it in Germany). Für die gezielte Vermittlung in Pflege, Kita oder Handwerk ist die Chancenkarte selten der erste Weg, weil Sprachkurs und Anerkennung ohnehin vorab geplant werden.

2 · Anerkennung

Anerkennung ausländischer Abschlüsse

Bei der Anerkennung prüft eine zuständige Stelle, ob ein ausländischer Abschluss einem deutschen gleichwertig ist. Wer zuständig ist, hängt vom Beruf und vom Bundesland ab:

BerufZuständige Stelle
Pflege und GesundheitLandesbehörden, z. B. Bezirksregierung oder Landesamt
Erzieherinnen und Erzieherdie zuständige Stelle des jeweiligen Bundeslandes
HandwerkHandwerkskammer
Industrie- und HandelsberufeIHK FOSA
Wenn Inhalte fehlen Die Lücke kann geschlossen werden durch:
AnpassungslehrgangoderKenntnisprüfung
Wichtig: In reglementierten Berufen wie Pflege oder Erziehung ist die Anerkennung Voraussetzung, um im Beruf zu arbeiten.

Welche Stelle für einen Beruf und ein Bundesland zuständig ist, zeigt das Portal Anerkennung in Deutschland des Bundesinstituts für Berufsbildung.

3 · Schneller zum Visum

Das beschleunigte Fachkräfte­verfahren

Arbeitgeber können bei der zuständigen Ausländerbehörde das beschleunigte Fachkräfteverfahren beantragen. So läuft es ab:

  1. 1Antrag durch den Arbeitgeberbei der zuständigen Ausländerbehörde, mit Vollmacht der Fachkraft
  2. 2Behörde koordiniertAnerkennung und Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit, innerhalb fester Fristen
  3. 3Schneller BotschaftsterminDie Fachkraft bekommt schneller einen Termin für das Visum.

Die festen Fristen sorgen für Planbarkeit: Die Anerkennungsstelle soll innerhalb von zwei Monaten nach vollständigen Unterlagen entscheiden. Meldet sich die Bundesagentur für Arbeit nicht innerhalb einer Woche, gilt ihre Zustimmung als erteilt. Den Visumtermin soll die Fachkraft innerhalb von drei Wochen nach der Vorabzustimmung bekommen, die Entscheidung über das Visum folgt in der Regel innerhalb weiterer drei Wochen.

Gebühr der Ausländerbehörde für das beschleunigte Verfahren: 411 Euro, fällig bei Abschluss der Vereinbarung, nicht erstattbar (Make it in Germany).
4 · Sprache

Welche Deutschkenntnisse sind nötig?

Lehrkraft erklärt am Whiteboard vor einer Lerngruppe

Je nach Weg unterscheidet sich das nötige Sprachniveau.

Erzieherinnen und Erzieher: je nach Bundesland B2 bis C1.

5 · Faire Anwerbung

Was ist bei Gebühren für Bewerber zu beachten?

Von Auszubildenden dürfen in Deutschland keine Vermittlungsgebühren verlangt werden.

Auch Indonesien schützt seine Bürgerinnen und Bürger vor Vermittlungskosten. Seriöse Vermittler legen offen, wer welche Kosten trägt.

6 · Begleitung

Wie Fachkraft+ unterstützt

Wir begleiten Unternehmen und Fachkräfte aus Indonesien durch Sprache, Anerkennung, Visum und Ankommen.

  1. Sprache
  2. Anerkennung
  3. Visum
  4. Ankommen
7 · Quellen

Quellen und weiterführende Links

Make it in Germany: Beschleunigtes Fachkräfteverfahren
Bundesagentur für Arbeit: Anerkennungspartnerschaft
Make it in Germany: Beschäftigung von Chancenkarte-Inhabern
Anerkennung in Deutschland: Anerkennung und Einwanderung
Fachkräftemangel in Zahlen (amtliche Arbeitsmarktdaten)

Hinweis: Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Stand: Oktober 2026. Die Regeln ändern sich regelmäßig, im Einzelfall entscheiden die zuständigen Behörden.
Kostenloses Erstgespräch

Anerkennung, Visum, Zeitplan: wir klären Ihren Fall persönlich

In 30 Minuten erfahren Sie, welcher Weg zu Ihrer Stelle passt und was als Nächstes zu tun ist.

Sebastian Flack, Ansprechpartner bei Fachkraft+
Sebastian FlackIhr Ansprechpartner für UnternehmenDeutschlandweit für Sie da

Fachkräfte und Auszubildende aus Indonesien für Gesundheit, Pflege, Soziales, Kita und Handwerk.

Fair & transparentDeutschlandweit aktiv

Kontakt

Sebastian FlackSebastian FlackIhr Ansprechpartner
0160 94420671info@fachkraft-plus.deTermin online buchen
© 2026 Fachkraft+. Alle Rechte vorbehalten.ImpressumDatenschutz
Fragen? Schreiben Sie unsAntwort per WhatsApp