Fachkräfteeinwanderung, Anerkennung und Visum
Dieser Ratgeber erklärt Arbeitgebern in einfachen Worten, wie Fachkräfte und Auszubildende aus Ländern außerhalb der EU nach Deutschland kommen.
Aktuelle Zahlen: Fachkräftemangel in Zahlen
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz regelt seit 2020, wie Menschen aus Nicht-EU-Ländern in Deutschland arbeiten oder eine Ausbildung machen können. Seit der Weiterentwicklung 2023 und 2024 gibt es mehrere Wege:
Mit anerkanntem Abschluss
Wer einen in Deutschland anerkannten Berufs- oder Hochschulabschluss und ein Arbeitsangebot hat, kann als Fachkraft einreisen.
Anerkennungspartnerschaft
Fachkraft und Arbeitgeber verpflichten sich, das Anerkennungsverfahren nach der Einreise durchzuführen. Die Fachkraft arbeitet währenddessen schon im Betrieb. Voraussetzung sind unter anderem ein im Herkunftsland staatlich anerkannter Abschluss mit mindestens zweijähriger Ausbildung (oder ein Hochschulabschluss) und Deutsch auf Niveau A2. Der Aufenthalt gilt zunächst für ein Jahr und kann auf höchstens drei Jahre verlängert werden. In reglementierten Berufen wie der Pflege arbeitet die Person bis zur Anerkennung im Helfer- und Anlernbereich. Ihr Betrieb muss für die Nachqualifizierung geeignet sein (§ 16d Abs. 3 AufenthG, Infos der Bundesagentur für Arbeit).
Berufserfahrung
In nicht reglementierten Berufen können mindestens zwei Jahre Berufserfahrung und ein im Herkunftsland staatlich anerkannter Abschluss reichen. Zusätzlich muss ein Mindestgehalt erreicht werden oder der Arbeitgeber tarifgebunden sein.
Ausbildung
Junge Menschen können für eine duale Ausbildung einreisen, meist mit Deutsch auf Niveau B1.
Daneben: die Chancenkarte. Sie erlaubt Fachkräften bis zu 12 Monate Arbeitssuche in Deutschland. Voraussetzung ist ein anerkannter Abschluss oder, über ein Punktesystem, ein im Herkunftsland staatlich anerkannter Abschluss mit mindestens zwei Jahren Ausbildung sowie Deutsch A1 oder Englisch B2. In dieser Zeit sind Nebenjobs bis 20 Wochenstunden und Probearbeit bis zu zwei Wochen je Arbeitgeber möglich. Für eine feste Vollzeitstelle wechselt die Person in einen Aufenthaltstitel zur Beschäftigung (Make it in Germany). Für die gezielte Vermittlung in Pflege, Kita oder Handwerk ist die Chancenkarte selten der erste Weg, weil Sprachkurs und Anerkennung ohnehin vorab geplant werden.
Anerkennung ausländischer Abschlüsse
Bei der Anerkennung prüft eine zuständige Stelle, ob ein ausländischer Abschluss einem deutschen gleichwertig ist. Wer zuständig ist, hängt vom Beruf und vom Bundesland ab:
| Beruf | Zuständige Stelle |
|---|---|
| Pflege und Gesundheit | Landesbehörden, z. B. Bezirksregierung oder Landesamt |
| Erzieherinnen und Erzieher | die zuständige Stelle des jeweiligen Bundeslandes |
| Handwerk | Handwerkskammer |
| Industrie- und Handelsberufe | IHK FOSA |
Welche Stelle für einen Beruf und ein Bundesland zuständig ist, zeigt das Portal Anerkennung in Deutschland des Bundesinstituts für Berufsbildung.
Das beschleunigte Fachkräfteverfahren
Arbeitgeber können bei der zuständigen Ausländerbehörde das beschleunigte Fachkräfteverfahren beantragen. So läuft es ab:
- 1Antrag durch den Arbeitgeberbei der zuständigen Ausländerbehörde, mit Vollmacht der Fachkraft
- 2Behörde koordiniertAnerkennung und Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit, innerhalb fester Fristen
- 3Schneller BotschaftsterminDie Fachkraft bekommt schneller einen Termin für das Visum.
Die festen Fristen sorgen für Planbarkeit: Die Anerkennungsstelle soll innerhalb von zwei Monaten nach vollständigen Unterlagen entscheiden. Meldet sich die Bundesagentur für Arbeit nicht innerhalb einer Woche, gilt ihre Zustimmung als erteilt. Den Visumtermin soll die Fachkraft innerhalb von drei Wochen nach der Vorabzustimmung bekommen, die Entscheidung über das Visum folgt in der Regel innerhalb weiterer drei Wochen.
Welche Deutschkenntnisse sind nötig?
Je nach Weg unterscheidet sich das nötige Sprachniveau.
Erzieherinnen und Erzieher: je nach Bundesland B2 bis C1.
Was ist bei Gebühren für Bewerber zu beachten?
Von Auszubildenden dürfen in Deutschland keine Vermittlungsgebühren verlangt werden.
Auch Indonesien schützt seine Bürgerinnen und Bürger vor Vermittlungskosten. Seriöse Vermittler legen offen, wer welche Kosten trägt.
Wie Fachkraft+ unterstützt
Wir begleiten Unternehmen und Fachkräfte aus Indonesien durch Sprache, Anerkennung, Visum und Ankommen.
- Sprache
- Anerkennung
- Visum
- Ankommen
Quellen und weiterführende Links
Make it in Germany: Beschleunigtes Fachkräfteverfahren
Bundesagentur für Arbeit: Anerkennungspartnerschaft
Make it in Germany: Beschäftigung von Chancenkarte-Inhabern
Anerkennung in Deutschland: Anerkennung und Einwanderung
Fachkräftemangel in Zahlen (amtliche Arbeitsmarktdaten)
Fachkräfte aus dem Ausland nach Bereich
Alle Bereiche, in denen wir vermitteln.
Anerkennung, Visum, Zeitplan: wir klären Ihren Fall persönlich
In 30 Minuten erfahren Sie, welcher Weg zu Ihrer Stelle passt und was als Nächstes zu tun ist.