Kulturelle Vorbereitung: So gelingt der Start in Deutschland
Fachliche Qualifikation allein reicht nicht. Ob eine neue Kollegin oder ein neuer Kollege aus Indonesien gut ankommt, entscheidet sich oft in den ersten Wochen: bei Wohnung, Behördengängen, Sprache und im Team. Hier lesen Sie, was vor der Ausreise vorbereitet wird, welche Pflichten Sie als Arbeitgeber haben und welche kostenlosen Beratungsangebote es gibt.
ca. 6 MinutenStand: Oktober 2026Mit amtlichen Quellen

Was vor der Ausreise vorbereitet wird
Alle Bewerberinnen und Bewerber von Fachkraft+ haben mindestens ein Deutsch-Zertifikat auf Niveau B1 (Goethe-Zertifikat). Daneben absolvieren sie vor der Ausreise ein Kultur- und Orientierungstraining. Dort geht es um Fragen, die im Sprachkurs oft zu kurz kommen:
- Arbeitsrecht und Sicherheit: Arbeitsvertrag, Arbeitszeit, Urlaub, Krankmeldung, Arbeitsschutz im Betrieb
- Kommunikation im Team: Sie und du, Pünktlichkeit, direkte Rückmeldungen, nachfragen statt raten
- Wohnen und Alltag: Mietvertrag, Nebenkosten, Mülltrennung, Einkaufen, Bus und Bahn
- Konflikte und Feedback: Kritik sachlich verstehen, eigene Anliegen ansprechen, Ansprechpersonen kennen
- Fachsprache für den Bereich: je nach Einsatz in Pflege, Kita, Soziales, Handwerk, Therapie, Arzt- und Zahnarztpraxis, Bäckerei sowie Hotel und Gastronomie
Außerdem prüfen wir vorab das polizeiliche Führungszeugnis aus Indonesien und achten bei der Auswahl auf Motivation und die Bereitschaft, sich in Deutschland einzubringen. Wo die Vorbereitung im gesamten Prozess steht, zeigt der Ablauf in sechs Schritten. Welche Sprachniveaus für welchen Weg nötig sind, erklärt der Ratgeber zu Anerkennung und Visum.
Die ersten Wochen in Deutschland
Viele Schritte nach der Ankunft sind gesetzlich vorgegeben und haben Fristen. Planen Sie dafür in den ersten Tagen bewusst Zeit ein.
- Wohnung und AnmeldungWer eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anmelden (§ 17 Bundesmeldegesetz). Dafür braucht es eine Wohnungsgeberbestätigung.
- AufenthaltstitelDie Einreise erfolgt mit einem nationalen Visum. Die Aufenthaltserlaubnis wird vor dessen Ablauf bei der Ausländerbehörde beantragt. Termine sind oft knapp, früh buchen lohnt sich.
- Konto, Versicherung, SteuerBankkonto für das Gehalt, Krankenkasse vor Arbeitsbeginn wählen. Die Steuer-Identifikationsnummer schickt das Bundeszentralamt für Steuern nach der Anmeldung per Post.
- Sprache weiter fördernFür Auszubildende im dualen System gibt es kostenfreie Azubi-Berufssprachkurse des BAMF. Zusätzlich können unsere Auszubildenden weiter am Online-Deutschkurs unseres Sprachpartners teilnehmen.
- Ansprechperson im BetriebEine feste Kollegin oder ein fester Kollege als Patin oder Pate hilft bei Fragen, die man der Leitung nicht gleich stellen möchte.
- BegleitungFachkraft+ bleibt für Ihr Haus und die neue Kollegin oder den neuen Kollegen ansprechbar, auf Wunsch bis zu fünf Jahre. Was dazugehört, steht bei den Leistungen.
Ihre Pflichten als Arbeitgeber
Aufenthaltstitel prüfen und aufbewahren
Nach § 4a Abs. 5 Aufenthaltsgesetz prüfen Sie vor Beschäftigungsbeginn, ob der Aufenthaltstitel die Tätigkeit erlaubt, und bewahren für die Dauer der Beschäftigung eine Kopie auf, elektronisch oder auf Papier. Endet eine Beschäftigung mit einem Titel zur Erwerbstätigkeit vorzeitig, informieren Sie die Ausländerbehörde innerhalb von vier Wochen, nachdem Sie davon erfahren haben. Die Wege zum Aufenthaltstitel erklärt unser Ratgeber.
Hinweis auf kostenlose Beratung, neu seit 2026
Seit dem 1. Januar 2026 gilt § 45c Aufenthaltsgesetz: Wer mit einer Person aus einem Drittstaat, die noch im Ausland lebt, einen Arbeitsvertrag schließt, weist sie spätestens am ersten Arbeitstag in Textform auf die kostenlose Beratung zu Arbeits- und Sozialrecht hin, mit den Kontaktdaten der nächstgelegenen Beratungsstelle. Gemeint ist das Angebot „Faire Integration“. Läuft die Einstellung über eine grenzüberschreitende Vermittlung nach § 299 SGB III, entfällt dieser Hinweis. Die Vermittlung muss die Person dann schon vor Vertragsschluss schriftlich und in einer verständlichen Sprache informieren.
Gleiche Regeln wie für alle
Für Beschäftigte aus dem Ausland gelten dieselben Gesetze wie für alle anderen, etwa Mindestlohn, Arbeitszeitgesetz und Urlaubsanspruch. Für das Ausbildungsvisum muss die Ausbildungsvergütung 2026 zudem mindestens 1.048 € brutto im Monat betragen oder der Lebensunterhalt anders gesichert sein. Weitere Antworten finden Sie in den häufigen Fragen.
Im Team: Erwartungen offen aussprechen
Jeder Mensch ist anders, und Herkunft erklärt nicht alles. Bewährt hat sich, Erwartungen klar zu benennen, statt sie vorauszusetzen. Diese Punkte sollten Sie im Betrieb früh ansprechen:
- Rückmeldung: Erklären Sie, dass direkte Kritik bei uns sachlich gemeint ist. Fragen Sie aktiv nach, ob eine Aufgabe verstanden wurde, und lassen Sie sie mit eigenen Worten wiederholen.
- Anrede und Hierarchie: Sagen Sie, wer wen duzt und an wen man sich mit welchen Fragen wendet.
- Schichten und Saison: In Pflege, Hotel und Gastronomie oder Bäckerei gehören frühe Dienste, Wochenenden und Saisonzeiten dazu. Sprechen Sie Dienstplan und Ausgleich von Anfang an offen an.
- Religion und Essen: Fragen Sie nach Wünschen zu Gebetszeiten, Essen in der Kantine oder Fastenzeiten wie dem Ramadan und klären Sie, was im Dienstplan möglich ist.
- Heimweh: Es ist normal, besonders in den ersten Monaten. Kontakte zu anderen Indonesierinnen und Indonesiern in der Region können helfen. Ende 2025 lebten 31.760 indonesische Staatsangehörige in Deutschland.
Kostenlose Beratung und Unterstützung
- Faire Integration: bundesweite, kostenlose und mehrsprachige Beratung für Beschäftigte aus Drittstaaten zu Arbeits- und Sozialrecht. Beratungsstellen nach Bundesland
- Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte (MBE): vom Bund geförderte Beratung für Zugewanderte über 27 Jahre, zum Beispiel zu Wohnung, Behörden und Sprachkursen.
- Jugendmigrationsdienste: das entsprechende Angebot für junge Menschen bis 27 Jahre.
- Ihre Kammer: Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern beraten Betriebe zur Beschäftigung internationaler Fachkräfte und Auszubildender.
Das Ziel: ein guter Start und langfristige Zufriedenheit auf beiden Seiten. Was wir dafür übernehmen, lesen Sie unter Leistungen, für welche Berufe wir vermitteln, unter Bereiche.
Quellen
- Bundesmeldegesetz, § 17 Anmeldung (gesetze-im-internet.de)
- Aufenthaltsgesetz, § 4a Zugang zur Erwerbstätigkeit (gesetze-im-internet.de)
- Aufenthaltsgesetz, § 45c Informationspflicht des Arbeitgebers (gesetze-im-internet.de)
- IHK Frankfurt am Main: Informationspflicht bei Anwerbung internationaler Fachkräfte
- Faire Integration: Beratungsstellen
- IHK Düsseldorf: Sprachförderung für Auszubildende und Beschäftigte (BAMF-Berufssprachkurse)
- Förderdatenbank des Bundes: Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer
- Statistisches Bundesamt: Ausländische Bevölkerung 2025, Statistischer Bericht (xlsx)
Stand: Oktober 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, sie ersetzen keine Rechtsberatung. Aktuelle Zahlen zum Arbeitsmarkt finden Sie unter Fachkräftemangel in Zahlen.
Fragen zu Ihrem Fall?
Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, wie die Vorbereitung für Ihre Stelle aussieht und was Sie vor dem ersten Arbeitstag erledigen sollten.
Sebastian Flack